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Hehe ok :-)
Also ich denke mal welcher Stadt man angehört wird wohl ziemlich egal sein. (also keine speziellen Vor- bzw. Nachteile)
Nur angehören sollte man einer, da man sonst kein Haus mieten kann und ohne Haus kannst nicht verkaufen... (man benötigt doch noch die Tafel im Haus, oder wurde das auch schon geändert?)
Zum verkaufen bietet sich Queynos (zumindest bis jetzt) natürlich eher an, da die Stadt einfach mehr Spieler beheimatet und somit mehr potentielle Käufer beherbergt! ;-) Natürlich kann man von Queynos aus auch in Freeport einkaufen, aber ich glaube in der Praxis machen das die wenigsten...
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Ich hab mehrere Feen und dann noch Chars in Queynos, ein paar der Feen haben die Bürgerquest gemacht und der Zugriff aufs gemeinsame Bankfach ist bei allen gleich. Das Leeren gilt meines Wissens nur für das eigene Bankfach und nur für Bürger von Queynos oder Freeport, die nach Kelethin ziehen. Die müssen halt vorm Umzug alles hinter sich lassen. Da Kelethin "gut" ist, denke ich aber mal dass es zwar gemeinsame Bankfach-Zugriffe für Queynosianer und Kelethiner gibt aber nicht für Kelethiner und Freeportler.
Am Schössling-Außenposten bekommt man mit der Opfergabe Quest nur den "Ruf von Kelethin", also das Porten nach Kelethin (fester, nicht veränderbarer Standpunkt).
Um den Zauber zu erhalten mit dem man seinen Rufpunkt selbst festlegen kann, muss man die Bürgerquest machen. Diese erhält man in dem Gebäude neben dem Reitlehrer (Nähe der grünen Anhöhe). Der Questgeber gibt mehrere Fragen zur Auswahl, ich habe immer "bin ich schon wert Bürger zu werden?" (o.s.ä.) genommen und erhielt dann die Quest die mich zu Königin Amree schickte (gibt Bürgschaft von Kelethin, Plus-punkte Kelethin und den Ruf-Zauber). Außerdem habe ich gleich noch die zweite Quest genommen ("ich möchte anfangen für die Bürgschaft zu arbeiten" o.s.ä.), die gibt man im Vorzimmer von Amree bei einem NPC ab (gibt minus-Freeport Punkte).
Ab wann man die Bürgschaftsquest so wie bei mir sofort erhält weiß ich nicht, meine Feen waren jedenfalls schon Level 10.