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Thema: Platin Seller

  1. Standard

    Zitat Zitat von disi Beitrag anzeigen
    Das ist es wuerde ich sagen "lasst den Markt sich selbst regulieren". Ich bin eigentlich kein Fan von reiner Marktwirtschaft, weil viele irgendwo herunterfallen und weniger als Nichts besitzen im realen Leben. In diesem Spiel allerdings wird das niemals passieren, weil Jeder genug hat um weiterzukommen und sich mit spaetestens Level 50 ein Pferd leisten kann.

    Was das Beste dabei ist, es gibt keine Moeglichkeit Gold herbeizumogeln. Jeder der Gold haben moechte, um es nun bei Ebay zu verkaufen oder fuer seine Ausruestung/Zimmer/..., muss es im Spiel erwirtschaften.

    Man muss nicht immer den maximal hoechsten Preis erzielen, wenn man Dinge guenstiger anbietet werden sie ausserdem schneller verkauft. Es gibt ja diesen tollen Begriff DpS, nennen wir es im Broker GpS
    Mich hat noch einer angemacht das ich anderer Preise kaputt mache.
    Ich gehöre auch zu den Leuten, die ihren Kram eher billig beim Broker einstellen. Wenn ich sehe das manche Leute für einen Level 10 Adept 1 8 Gold wollen fällt mir das Gesicht runter. Ich nehm dann 2.50 und komm mir schon wie ein Verbrecher vor...andererseits: wenn ich meine Verkaufslisten angucke fällt mir natürlich immer auf das Leute die Dinger dann reihenweise aufkaufen. Unmöglich das die das alles selbst brauchen. Ergo geh ich davon aus das sie die Sachen billig kaufen und teuer weiterverkaufen. Unterstütze ich ein solches Verhalten jetzt mit meinem billigen Grund-Verkauf? Sollte ich meinen Kram teurer verkaufen? Man sieht - die gesamte Wirtschaft in EQ2 ist dermassen kompliziert das es einen grausen kann...
    Debugging is twice as hard as writing the code in the first place. Therefore, if you write the code as cleverly as possible, you are, by definition, not smart enough to debug it.

    Brian W. Kernighan

  2. #32

    Standard

    Zitat Zitat von Kheeran Beitrag anzeigen
    Ah, okay - das hab ich kapiert. Hab ich im übrigen auch selbst schon gemacht. Und ich kenne eine Menge Leute die das regelmäßig machen wenn das Konto leer ist. Wenn das letztlich dazu führt das dem Spiel zuviel Geld zufliesst, wäre es dann nicht am einfachsten SOE setzt das Loot runter? Andererseits: wenn kein Geld mehr zirkulieren würde (oder nicht mehr in den Mengen) hätten die High-Level-Crafter auch ein Problem. Oder würde sich der Markt dann "von selbst regulieren"??
    Das man das selber macht ist ja auch eigentlich einer der Sinne des Spiels, der Weg über den Farmer ist nur eben so
    als wenn man im RL statt sein Geld fürs neue Auto/Haus oder was auch immer zu erarbeiten, man eben mit der
    Knarre zur Bank geht, um sich das etwas schneller zu "besorgen"

    Den Loot runterzusetzten würde nicht helfen, im gegenteil, es würde es nur schlimmer machen, weil die Preise
    sicher nicht runtergehen .. aber man weniger Geld selber erwirtschaften kann, also ist eher die Gefahr gegeben
    das man was beim Farmer kauft. L2 ist das beste Beispiel .. der Loot da war derart bescheiden und der Grind
    so übel .. das wahre Paradies für Farmer.

    Nochmal wegen Illegal etc. .. hab auf die schnelle mal das hier gefunden, wo
    der Typ vom zweiten Post sich zumindest so anhört als hätte er bissel Ahnung.
    Wobei .. natürlich kann man das nie wissen
    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic....2c154459a7aadf

    Dann kann ich beruhigt antworten


    Es kommt bei Deiner Frage darauf an, was Du unter "verboten" verstehst. Es gibt kein Gesetz, das den Handel mit virtuellen Gegenständen verbietet. Wenn zwei Leute derartige Geschäfte machen sie sich also nicht strafbar. Auch die Wirksamkeit des Geschäfts ist grundsätzlich nicht tangiert, weil der § 134 BGB mangels eines Verbotsgesetzes nicht greift.

    Aber: Wenn der Betreiber des Rollenspiels in seinen ABG den externen Handel mit virtuellen Gegenständen/virtuellem Geld verbietet, hat man sich daran zu halten, wenn man den Vertrag eingegangen ist. Wenn der Betreiber z.B. bei Zuwiderhandlungen die Sperrung des Accounts androht, ist das problemlos möglich.
    Und e*ay ist frei, zu entscheiden, welche Geschäfte über die Plattform abgewickelt werden dürfen und welche nicht. Auch hier hat sich der Geschäftspartner von e*bay beim Eröffnen eines Accounts mit den AGB einverstanden erklärt.

    (Hinweis: Im Einzelfall müßte man natürlich prüfen, inwieweit die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und inwieweit sie einer Inhaltskontrolle standhalten. Beides dürfte wenigstens beim deutschen e*ay aber unproblematisch sein.)

    Nachtrag: Warum willst Du wissen, ob dieser Handel eine "Dienstleistung" ist? Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um einen Kauf von Rechten. Für den Kaufvertrag sind damit gemäß § 453 BGB die Regelungen des Kaufrechts entsprechend anwendbar. Für die Übertragung gelten dann die §§ 398 f. des BGB.

  3. #33

    Standard

    Zitat Zitat von Beldin Beitrag anzeigen
    Und deine "Legalen" Mittel .. auch die sind vollkommen unbedeutend, denn für die Justiz ist ein Programm ein Programm
    0 ahnung aber fest maulen .... was bringt dich nur immer auf die idee das deine niveaulosen stammtischphrasen mit 0 argumentativem hintergrund auch nur irgendwas sinnvolles bewirken ?

    ich weise dich auf das "allgemeine bürgerliche gesetzbuch" hin und wenn du mal auch nur im ansatz verstanden hast was ein vertrag ist und wie es rechtlich ausschaut bei vorsätzlicher nichteinhaltung, dann reden wir weiter okay ?
    dann könnma auch über die glückspielparagraphen sprechen und inwieweit die anwendbar sind, wenn du mit echtem geld dinge handelst die dir in einem Spiel (welcher art auch immer) per zufall zugewiesen werden ;)

    Zitat Zitat von Beldin Beitrag anzeigen
    Achja .. Exchange .. wäre ingame Handel wirklich illegal, dann müsste ja SOE sich damit selber in den Knast bringen
    weil sie damit gegen Gesetze verstossen ..
    en schönes beispiel für deine unwissenheit *rolleyes*
    in den USA schauts komplett anders aus was vertragsrecht und glückspiel angeht
    auf exchangservern musst ne andere eula unterschreiben ;)
    und exchange ist nur für US bürger möglich .... a bissal nachdenken würd vieleicht sogar dir helfen es zu verstehen .... hm wieso gibts wohl kein Exchange in europa? und wieso weist SOE immer darauf hin das es Rechtlich in europa leider nicht umsetzbar ist ?

    wo bleiben deine argumente ? oder behauptest einfach dinge die dir grad so durch den kopf schiessen ohne darüber nachzudenken ob das auch wirklich so sein kann ?

    @qoted post
    naja wie du siehst is selbst ihm klar das du einen vertrag vorsätzlich brichst
    Er liegt auch richtig mit der vermutung das es kein eigenes gesetz gibt das den handel mit virtuellen gütern verbietet
    ABER
    es gibt ein eigenes immaterial güterreicht ... dein gold gehört SOE du "besitzt" es zwar ingame, aber genauso wie dein charakter is und bleibt es eigentum von SOE, es ist auf ihren servern abgelegt und gespeichert und ist ein produkt ihrer IDEE (des spiels).
    Um nun damit offiziell handeln zu dürfen, bräuchtest du eine erlaubnis(lizenz) von SOE dies zu tun .... diese erlaubnis hast du aber nicht, somit bietest du etwas an das dir nicht gehört ...... viel spass vor gericht (nur klagt SOE hald nicht weil der aufwand sich für sie nicht bezahlt macht ... wo kein kläger dort kein richter)
    Desweiteren haben fast alle Profs mit denen ich bis jetzt gesprochen habe, gemeint das ein richter das ganze vermutlich nochdazu als Glücksspiel einstufen würde (solang es noch kein urteil diesbezüglich gibt OGH oder so, gibts hald keine 100%ige sicherheit), und was die glücksspielparagraphen angeht .... schaus dir an und du wirst schnell feststellen das du da in teufels küche kommst.

    aber bitte ich bin nicht hier um deine kleine eingeschränkte sichtweite zu verändern, insofern glaub was du willst und bleib in deiner welt ..... nur lass deine stumpfsinnigen beleidigungen sein wennst sonst nichts zu sagen hast dann lass es doch einfach ?
    Geändert von Tats (06.06.2007 um 14:28 Uhr)
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  4. Standard

    Interessante Diskussion.

    Frühere Versuche, Gold aus dem Spiel zu holen, sind ja gescheitert (man denke nur an die Aufstände, als der Lotto-Jackpot bei jedem Serverneustart auf Null gesetzt wurde ), ergo haben sie die Marktwirtschaft sich selber überlassen.

    Ich für meinen Teil händle das Ganze so: wenn ich was verkaufe, schaue ich, dass ich das Teil wegbekomme (natürlich nicht unter NPC-Preis), lasse es aber nicht wochenlang zu utopischen Preisen im Broker. Wenn ich was kaufe, dann nur für einen mich vernünftigen Preis. Fertig.

    Was andere machen - ihre Sache. Natürlich sehe ich, dass die Sachen teuer sind, ich habe zum Glück selten das Bedürfnis, den Broker bemühen zu müssen, andere können sich diese Preise durchaus leisten.

  5. Standard

    Zitat Zitat von Kheeran Beitrag anzeigen
    Ich gehöre auch zu den Leuten, die ihren Kram eher billig beim Broker einstellen. Wenn ich sehe das manche Leute für einen Level 10 Adept 1 8 Gold wollen fällt mir das Gesicht runter. Ich nehm dann 2.50 und komm mir schon wie ein Verbrecher vor...andererseits: wenn ich meine Verkaufslisten angucke fällt mir natürlich immer auf das Leute die Dinger dann reihenweise aufkaufen. Unmöglich das die das alles selbst brauchen. Ergo geh ich davon aus das sie die Sachen billig kaufen und teuer weiterverkaufen. Unterstütze ich ein solches Verhalten jetzt mit meinem billigen Grund-Verkauf? Sollte ich meinen Kram teurer verkaufen? Man sieht - die gesamte Wirtschaft in EQ2 ist dermassen kompliziert das es einen grausen kann...
    Ich denke nicht, dass das immer passiert. Es koennte ja ein Spieler dabei sein, der es wirklich braucht... Jedenfalls ziehe ich das System durch und wenn das alle machen wuerde, kauft keiner mehr das ueberteuerte Zeug.
    Wenn ich selbst einkaufe setze ich mir auch immer ein Limit, meistens kaufe ich auch schon vorraus... So liegt meine 40er Ruestung schon auf der Bank, die ich nach und nach beim Broker erworben habe.

  6. #36

    Standard

    Zitat Zitat von Tats Beitrag anzeigen
    0 ahnung aber fest maulen .... was bringt dich nur immer auf die idee das deine niveaulosen stammtischphrasen mit 0 argumentativem hintergrund auch nur irgendwas sinnvolles bewirken ?

    ich weise dich auf das "allgemeine bürgerliche gesetzbuch" hin und wenn du mal auch nur im ansatz verstanden hast was ein vertrag ist und wie es rechtlich ausschaut bei vorsätzlicher nichteinhaltung, dann reden wir weiter okay ?
    Wer hier wohl mit Stammtischphrasen kommt. Bitte nenne mir den Paragraphen wo steht das Handel
    mit virtuellen Gütern verboten ist. Ich habe zumindest schonmal gesucht und das oben zitierte entdeckt :
    Es kommt bei Deiner Frage darauf an, was Du unter "verboten" verstehst. Es gibt kein Gesetz, das den Handel mit virtuellen Gegenständen verbietet. Wenn zwei Leute derartige Geschäfte machen sie sich also nicht strafbar. Auch die Wirksamkeit des Geschäfts ist grundsätzlich nicht tangiert, weil der § 134 BGB mangels eines Verbotsgesetzes nicht greift.
    Also .. wo bleiben deine Argumente Erny ? .. oder behauptest einfach dinge die dir grad so durch den kopf schiessen ohne darüber nachzudenken ob das auch wirklich so sein kann ?
    Geändert von Beldin (06.06.2007 um 14:31 Uhr)

  7. Standard

    Zitat Zitat von Kheeran Beitrag anzeigen
    Ich gehöre auch zu den Leuten, die ihren Kram eher billig beim Broker einstellen. Wenn ich sehe das manche Leute für einen Level 10 Adept 1 8 Gold wollen fällt mir das Gesicht runter. Ich nehm dann 2.50 und komm mir schon wie ein Verbrecher vor...andererseits: wenn ich meine Verkaufslisten angucke fällt mir natürlich immer auf das Leute die Dinger dann reihenweise aufkaufen. Unmöglich das die das alles selbst brauchen. Ergo geh ich davon aus das sie die Sachen billig kaufen und teuer weiterverkaufen. Unterstütze ich ein solches Verhalten jetzt mit meinem billigen Grund-Verkauf? Sollte ich meinen Kram teurer verkaufen? Man sieht - die gesamte Wirtschaft in EQ2 ist dermassen kompliziert das es einen grausen kann...
    Zur Zeit gehöre ich zu den Leuten, die ab und zu mal alle Adepte die bis zu 2.5 G kosten aufkaufen. Keine Sorge, ich verkaufe die sicher nicht weiter, ich zerreiße sie nur und mache sie zu feinen Pülverchen oder kleinen Fragmenten. Die benutze ich um Sachen zu craften, die ich dann meist für einige Silberstücke an den NPC verkaufe, aber ich bringe meine Fertigkeit im Zerlegen halt um 1-2 Pünktchen rauf.
    Da greift eines der Item-Sinks, taktisch klug platziert. Ich kann die Teile mit meinen grossen Chars nicht selber farmen, es bringt so den kleinen Chars die es können Geld in die Kassen, das passt schon so. Wobei da meine Schmerzgrenze genau bei 2.5 G liegt, da ich den freundlichen Gold-Seller von nebenan nicht bemühen möchte
    Feen sind schön klein und bunt - mit einem Haps sind die im Mund

  8. #38

    Standard

    Zitat Zitat von Beldin Beitrag anzeigen
    Wer hier wohl mit Stammtischphrasen kommt. Bitte nenne mir den Paragraphen wo steht das Handel
    mit virtuellen Gütern verboten ist. Ich habe zumindest schonmal gesucht und das oben zitierte entdeckt :


    Also .. wo bleiben deine Argumente Erny ? .. oder behauptest einfach dinge die dir grad so durch den kopf schiessen ohne darüber nachzudenken ob das auch wirklich so sein kann ?
    sagmal hast du meinen obigen post auch gelesen ? oder bist nicht fähig ihn zu verstehen ?
    immerhin habe ich dir das mit dem immaterial güterrecht versucht zu erklähren ....
    wenn du anscheinend nicht in der lage bist worte aufzunehmen und zu verstehen is das eher dein problem insovern werd ich einfach versuchen deinen verbalen sondermüll absofort so gut es geht zu ignorieren
    You know you've achieved perfection in design.
    Not when you have nothing more to add.
    But when you have nothing more to take away.

  9. Standard

    Zitat Zitat von Beldin Beitrag anzeigen
    Wer hier wohl mit Stammtischphrasen kommt. Bitte nenne mir den Paragraphen wo steht das Handel
    mit virtuellen Gütern verboten ist. Ich habe zumindest schonmal gesucht und das oben zitierte entdeckt :


    Also .. wo bleiben deine Argumente Erny ? .. oder behauptest einfach dinge die dir grad so durch den kopf schiessen ohne darüber nachzudenken ob das auch wirklich so sein kann ?
    das einzige woran ich mich noch so erinnern kann ist der Unterschied von Eigentum und Besitz. Praktisch besitzt man nichtmal das Gold das man im Spiel auf der Bank hat. Und schon garnicht darf man es als Sache verkaufen, weil man niemals Eigentuemer wird.

    Allerdings wurde ja schon erwaehnt das man es als Dienstleistung verkaufen kann. Und warum auch nicht, im Internet z.B. ich zahle ja fuer meinen Provider, darf ich deshalb nicht die Dienstleistung fuer das Instandhalten einer Webseite verkaufen? (alle Angaben ohne Gewehr )
    Geändert von disi (06.06.2007 um 14:46 Uhr)

  10. #40

    Standard

    Zitat Zitat von Tats Beitrag anzeigen
    sagmal hast du meinen obigen post auch gelesen ? oder bist nicht fähig ihn zu verstehen ?
    immerhin habe ich dir das mit dem immaterial güterrecht versucht zu erklähren ....
    wenn du anscheinend nicht in der lage bist worte aufzunehmen und zu verstehen is das eher dein problem insovern werd ich einfach versuchen deinen verbalen sondermüll absofort so gut es geht zu ignorieren
    Du erklärst mit den mir vorgeworfenen "Stammtischparolen" .. ich sehe nirgends auch nur irgendeinen Quellenverweis oder
    nen Paragraphen aus nem Gesetzbuch oder was auch immer, also werfe mir nicht deine Fehler vor.


    Hier nochn Kilometerlanger Aufsatz zu dem Thema :
    http://www.jurpc.de/aufsatz/20060057.htm#u9
    Ich gebe zu .. das meiste schnall ich eh nicht mehr, aber wenn alles so klar wäre, dann wäre der Aufsatz sicher kürzer

    III. Virtuelles Eigentum in der deutschen Rechtsdiskussion

    Virtuelles Eigentum ist in der deutschen Rechtsdiskussion bislang kaum problematisiert worden: Immerhin hat das LG Bonn eine richtungsweisende Entscheidung hinsichtlich der Verfügung eines Internet-Service- Providers getroffen.(34) Dieser hatte einen als "störend" angesehenen Teilnehmer von der weiteren Nutzung des von ihm zur Verfügung gestellten Chatraums ausgeschlossen. In dem anschließenden Rechtsstreit stand das Gericht dem Anbieter des Chatraums bei Beleidigungen anderer Chatteilnehmer durch einen User auf der Grundlage von § 1004 BGB ein "virtuelles Hausrecht" zu.(35) Soweit der Kläger die Auffassung vertrat, er könne willkürlich einzelne Benutzer von seiner Chat-Software ausschließen, war dies nach Ansicht der Kammer unrichtig, zumal der Kläger das Vorliegen einer Störung nicht substantiiert genug begründen konnte. Dennoch müsse dem Kläger als Eigentümer des Chatraumes zugestanden werden, dass er mit seiner Sache grundsätzlich nach Belieben umgehen könne, solange dabei die Rechte Dritter nicht verletzt würden.(36) Abs. 17

    Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass das LG Bonn mit seinem Urteil das Recht zur Nutzung der vom Anbieter auf einem Server zur Verfügung gestellten Software als "virtuelles Eigentum" anerkannt hat.(37) Es hat den Eigentumsbegriff auf virtuelle Verfügungsrechte über Software und Serverkapazität ausgeweitet. Bei den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen ordnet das Gericht dem Provider eine eigentumsrechtliche Schutzposition zu und vergleicht die Rechtslage mit der Verfügung über reales Eigentum. Dementsprechend verweist das Landgericht in seiner Urteilsbegründung auf die nach seiner Auffassung ähnliche Konstellation des Gebrauchs des Hausrechts eines Supermarktbetreibers, dessen Verfügungsgewalt ebenso eine Grenze in § 903 BGB findet.(38) Es zeigt sich aber auch, dass bei der konkreten Ausgestaltung der rechtlichen Zuordnung von eigentumsähnlichen Rechtspositionen im Cyberspace die "Durchlässigkeit" des "virtuellen Eigentums" stets beachtet werden muss, denn mit der Einordnung in das Internet ist das virtuelle Eigentum von vornherein auf Verknüpfung mit Nutzungen Dritter angelegt.(39) Abs. 18

    Neuerdings haben Lober/Weber die Auffassung vertreten, dass das Recht an virtuellen Gegenständen in Online-Rollenspielen immaterialgüterrechtlich zu qualifizieren sei und teilweise absoluten Charakter habe. Eine Übertragung des Accounts wie auch der einzelnen Items erfolge nach § 929 Satz 1 BGB analog. So werde der Account durch die Weitergabe des Zugangscodes vom Veräußerer an den Erwerber transferiert. Sobald der Erwerber den Code abändere, könne der Veräußerer von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden und habe folglich auch keinen Zugriff mehr auf den Account. Für die Übertragung von Items seien jedoch die jeweiligen Modalitäten innerhalb eines Spiels zu beachten.(40)

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