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Thema: Platin Seller

  1. #41

    Standard

    Zitat Zitat von disi Beitrag anzeigen
    das einzige woran ich mich noch so erinnern kann ist der Unterschied von Eigentum und Besitz. Praktisch besitzt man nichtmal das Gold das man im Spiel auf der Bank hat. Und schon garnicht darf man es als Sache verkaufen, weil man niemals Eigentuemer wird.
    Das eine ist was der Hersteller gerne hätte und in seine EULA schreibt, die aber rechtlich meist vollkommen belanglos ist,
    und das andere ist eben die Realität der Gerichte, und die hängen bei dem Thema Internet eh weit nach.

    Interessant ist z.b. das hier :
    In letzter Zeit wurden darüber hinaus spezielle Auktionshäuser gegründet, so im Jahre 2001 von der Firma IGE (Internet Gaming Entertainment). IGE betreibt in Hongkong mit 400 Mitarbeitern eine der weltgrößten online Plattformen, auf der virtuelles Vermögen gegen reales Geld getauscht wird. Nach eigener Aussage handelt IGE virtuelle Güter im Wert von einer Milliarde Dollar pro Jahr(8). Auch bei Ebay wurden bereits virtuelle Gegenstände veräußert. Einzelne deutsche Firmen haben sich ebenfalls auf Geschäfte mit virtuellen Gegenständen spezialisiert, beispielsweise Gameconomy. Deren AGB´s stellen eindeutig klar, dass virtuelle Werte über ihren Server verkauft und auch übertragen werden können.(9) Sony Entertainment schließlich möchte mit seinem Projekt "Station Exchange™" Abonnenten des Spieles "EverQuest II" eine offizielle und sichere Möglichkeit bieten, die Rechte für die Benutzung von Charakteren, Items und Münzen aus EverQuest II untereinander auf Auktionsbasis zu kaufen und zu verkaufen.(10) Abs. 4

    Besonders in Asien boomt die Online-Spielbranche. Es ist daher kein Zufall, dass dort die rechtliche Problematik lange vor der eben erst einsetzenden Diskussion in Europa erkannt wurde. Derzeit gibt es in der Volksrepublik China zwar noch keine speziellen Normen, welche die Rechtsnatur virtuellen Eigentums eindeutig definieren, nachdem die Online-Spieler jedoch eine stetig größer werdende Internet-Benutzergruppe darstellen, wird vielfach gefordert, dass entsprechende Gesetze zum Schutz der einzelnen Interessen und Rechte ausgearbeitet werden.(11) Abs. 5

    Als veranschaulichendes Beispiel soll folgender Fall aus der chinesischen Cyberspace-Welt dienen:(12) Li Hongchen verklagte den Spielbetreiber AI™(13) von Hongyue (roter Mond) wegen unzulänglichem Schutz seines virtuellen Eigentums, nachdem er eines Tages feststellen musste, dass ein anderer Spieler sämtliche seiner Ausrüstungsgegenstände gestohlen hatte, die er sich mühsam erkämpfen musste und für die er insgesamt mehr als 10.000,- Yuan (~1.200 US$)(14)ausgegeben hatte. Die Firma AI™ wurde schließlich dazu verurteilt, dem Kläger das verlorene "Waffenarsenal" wiederherzustellen sowie für die Aufwendungen des Klägers und dessen Zeugen aufzukommen. Dieser Fall löste in der chinesischen Rechtswelt die Debatte aus, wie virtuelles ,,Eigentum" rechtlich einzuordnen sei. Einige chinesische Anwälte unterzeichneten diesbezüglich einen Antrag, um den Gesetzgeber dazu aufzufordern, Vorschriften über den Schutz von virtuellem Online-Eigentum zu erlassen und unterbreiteten ihr Gesuch der Rechtskommission des nationalen Volkskongresses.
    (http://www.jurpc.de/aufsatz/20060057.htm#u9)

    Also da hat jemand
    1. Virtuelle Items GEKAUFT
    2. Diese verloren und das Gericht hat den Spielebetreiber verdonnert ihm die Dinger wiederzugeben !!!

    Ok .. ist China .. aber ich vermute mal, wenn hier Gestze dafür kommen werden, dann gehen die auch eher in diese Richtung
    als das Handel gegen RL Geld verboten wird .. warum auch .. was interessiert die RL-Gesellschaft was in sonem Game vorgeht.

  2. #42

    Standard

    also schön und gut was ihr so lest über deutsches Recht und was nicht alles illegal ist

    SOE kann überhaubt nix machen wenn einer Gold zum Verkauf anbietet im Inet

    da brauchen wir uns nicht zu streiten weil eben die Erfahrung und der jetzige Stand eben genau das beweist

    Ebay ist voll damit, Firmen werben mit Ingamegold verkauf, auf bekannten mmorpg Seiten werden Werbebanner geschaltet und das ganze Läuft schon seid Jahren

    was wäre denn wenn die Spielebetreiber da einen Verstoß anbringen könnten genau richtig sie würden gnadenlos alles verklagen

    also wenn wie beschrieben die rechtliche Grundlage da wäre warum passiert dann nix also kann doch da rechtlich eben doch nicht so alles klar sein ^^

    die Spielebetreibern steht das mittel zur Verfügung Accounts zu schliesen und Ingame einzugreifen

    und das Beispiel das ein Spieler geklagt hat nach dem Ihn sein Account geschlossen wurde ist auch nicht aus den Fingern gesaugt sondern genau so passiert und die Leute mussten den Account wieder öffnen

    ist zwar schön und gut das man in Büchern sachen liest auf dem Papier siehts alles recht nett aus aber die Erfahrungen zeigen dann schnell ein anderes Bild

    in EQ2 geht es einem recht gut man bekommt keine Werbetells keine Briefkastenspam und wird nicht überall mit dem Thema behängt auser eins zwei mal täglich wo ich den Broker ans Hemd breche merkt man den Goldkrebs eigentlich garnit

    ich spiel nebenbei auch noch WOW und da sind 50 werbetells pro Tag keine seltenheit von Briefkasten über Bereichs Handel chat werden alle wege genutzt um Gold zu verkaufen

    und ich mein wenn Blizz da nach Gesetz wen den Riegel vorschieben könnte würden sie dies doch auch machen *gg* sind ja immerhin 8 mio Spieler da

    mfg
    Wer die Wahl hat! Hats´s gut!


  3. #43

    Standard

    Zitat Zitat von Riesi Beitrag anzeigen
    also wenn wie beschrieben die rechtliche Grundlage da wäre warum passiert dann nix also kann doch da rechtlich eben doch nicht so alles klar sein ^^
    Sie ist ja nicht da .. mein Reden .. und das versuche ich auch zu belegen mit dem ganzen hier.

    Das Sie angeblich da ist, is ja nur ne "Stammtischparole" von Erny, die er in keinster Weise bisher versucht hat
    zu belegen. Vermutlich kommt er als nächstes nach dem Glücksspiel dann noch mit Prostitution oder so

  4. Standard

    Zitat Zitat von Beldin Beitrag anzeigen
    Das eine ist was der Hersteller gerne hätte und in seine EULA schreibt, die aber rechtlich meist vollkommen belanglos ist,
    und das andere ist eben die Realität der Gerichte, und die hängen bei dem Thema Internet eh weit nach.
    DIESER EVERQUEST® II NUTZERVERTRAG UND SOFTWARE-LIZENZ (“VERTRAG”) BESCHREIBT DIE BEDINGUNGEN, ZU DENEN SONY ONLINE ENTERTAINMENT LLC („SOE") IHNEN ZUGANG ZU EINEM KONTO (DAS "KONTO") ANBIETET, UM DAS EVERQUEST II FANTASY ONLINE-ROLLEN-SPIEL UND DESSEN ERWEITERUNGS-PAKETE SPIELEN ZU KÖNNEN (EINZELN ODER ZUSAMMEN DAS "SPIEL"). DURCH ANKLICKEN DES FELDES MIT DER AUFSCHRIFT "I ACCEPT", NEHMEN SIE DIE NACHFOLGENDEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN AN. WENN SIE DAS FELD MIT DER AUFSCHRIFT "DECLINE" ANKLICKEN, LEHNEN SIE UNSER ANGEBOT AB;
    Liebe Beldin, Du erklärst Dich bei jedem Start des Spieles JEDESMAL mit den Bediengungen des Spiels willentlich einverstanden.
    Damit hat SOE im Notfall eine rechtliche Handhabe, die steht hier außer Diskussion.
    Du kannst Dir 1x überlegen wie ein Gericht einen Vertrag handhabt, der jedesmal auf's neue in der Form von Dir bestättigt wird, dass Du es genau so annimst!
    Und nein, ein "ich klick einfach" oder "habe ich nie gelesen" interessiert ein Gericht bei Verträgen nicht. Im Notfall kannst Du Dir nur einen wirklich guten Anwalt suchen, der diesen Vertrag auf Widrigkeiten oder Lücken abklopft.
    Aber such Dir einen internationalen Anwalt, den Du stimmst dem zu:
    16. Diese Vereinbarung unterliegt in allen Belangen den Gesetzen des Staates Kalifornien, USA und wird wie eine Vereinbarung zwischen zwei Bürgern des Staates Kalifornien behandelt.
    Beldin, es ist schön, dass Du deutsches/europäisches Recht raussuchst. Aber so lange Du zustimmst das kalifornische hier gelten zu lassen, ist irrelevant, was in anderen Ländern geschrieben wird.
    Und ja, ich glaube, dass hat SOE von einer Anwaltscharr in Deutschland prüfen lassen, ob das bei uns so rechtlich machbar ist und hat sich in dem Fall 300% abgesichert!

  5. #45

    Standard

    Zitat Zitat von Ataie Beitrag anzeigen
    Liebe Beldin, Du erklärst Dich bei jedem Start des Spieles JEDESMAL mit den Bediengungen des Spiels willentlich einverstanden.
    Damit hat SOE im Notfall eine rechtliche Handhabe, die steht hier außer Diskussion.
    Du kannst Dir 1x überlegen wie ein Gericht einen Vertrag handhabt, der jedesmal auf's neue in der Form von Dir bestättigt wird, dass Du es genau so annimst!
    Damit haben Sie die Handhabe dich wegen Verstössen zu Bannen, das ist das sogenannte "Hausrecht", aber ansonsten
    können Sie auch reinschreiben was sie wollen, aber damit isses noch lange nicht hier in irgendeiner Weise strafbar
    wenn man Ingame-Items verkauft.
    Und das Kalifornische Recht interessiert mich schon garnicht, oder meinste wirklich nur weil ich hier auf Ebay

    meine Items verkaufe, werd ich nach Kalifornien eingeflogen um da vors Gericht gezerrt zu werden ?

    Nochmal : EULAs haben hier keine rechtlich Bewandnis in der Form das der Softwarehersteller damit nen User verklagen kann,
    es ist im Prinzip nur ne "Geh aus dem Gefängnis-Karte" für den Hersteller wo er sagt das er den User wie Dreck behandeln kann
    und der User den Hersteller nix kann, wenn die Software verbuggt ist, nicht funktioniert oder den Rechner schrottet

    Interessant ist auch alleine schon wenn man mal die EULA von Adobe hier liest :
    http://www.adobe.com/de/products/eul...flashlite.html

    Sollte irgendeine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig erklärt werden, wird diese Bestimmung im maximal zulässigen Umfang gültig, und die übrigen Bestimmungen dieser EULA bleiben in vollem Umfang gültig.
    Die wissen wenigstens das es sein kann das ein Gericht ihre EULA als rechtswidrig erklären kann, und nicht
    das es umgekehrt ist, und EULA = Gesetz ist
    Geändert von Beldin (06.06.2007 um 16:18 Uhr)

  6. Standard

    Beldin, Du hast die Eula wohl wirklich noch nie gelesen, oder?
    Darin ist genau Definiert was Du mit EQ2 anstellen darfst bzw ausgeschlossen was Du nicht mit EQ2 nicht machen darfst.
    Und Du wirst mir sicher doch zustimmen, dass Platin oder ein ingame Gegenstand nur ein Stück Software ist?
    Und siehe da, unter Punkt 7 finden wir:
    Sie dürfen die Software weder vollständig noch teilweise kopieren (außer für eine Sicherungskopie), sie vertreiben, verkaufen, versteigern, vermieten, verleasen, verleihen, irgendwelche abgeleiteten Werke erstellen, die Software anpassen, übersetzen, aufführen, abbilden, unterlizensieren, übereignen oder über ein anderes elektronisches Mittel übertragen.
    Es täte vielleicht gut, wenn man sich mal die Eula durchliest und immer im Kopf behält, dass SOE ein internationales Unternehmen ist, welches sich nicht erlauben kann sowas ungeprüft in die Welt zu setzen!

    Zitat Zitat von Belding
    Die wissen wenigstens das es sein kann das ein Gericht ihre EULA als rechtswidrig erklären kann, und nicht
    das es umgekehrt ist, und EULA = Gesetz ist
    Lese mal die Eula! Die haben die Ausschlussklausel drin. Sprich, sollte das der Fall sein, wird diese Passage ungültig, aber die restliche Eula hat ihre Wirkung.
    Tja, so schützen sich die Firmen davor, dass genau das passiert!
    Und die Ausschlussklausel ist rechtlicht korrekt!

    Abgesehen davon sollten wir mal davon abkommen das Ding "Eula" zu nennen, da da steht: EVERQUEST® II NUTZERVERTRAG UND SOFTWARE-LIZENZ
    Geändert von Ataie (06.06.2007 um 16:29 Uhr)

  7. #47

    Standard

    ist ja schön und gut wir wissen nun was da drin steht ^^

    deswegen können Firmen trotzdem im Inet Gold zum Verkauf anbieten und machen Sie auch das ist doch wohl nicht von der Hand zuweisen

    man brauch nicht mit Abschnitten oder Gesetzestexten um sich zu werfen jeder der mit offenen Auge sich anschaut was rund um sein online Game passiert kommt auf kurz oder lang zur selben Meinung

    wieviel Firmen entstehen die damit Ihr Geld verdienen? wieviel Werbebanner sieht man auf Gamewebseiten ? und die Leute machen Geschäfte und das sind keineswegs irgend welche billig Seiten die nur fix gebastelt werden da steckt viel mehr dahinter

    kein Unternehmen baut so offentsichtlich auf etwas auf was hier als durchweg illegal hingestellt würd da versagt doch jede Logik

    also verbeist euch mal nicht auf irgend welchen Texten denn wie schon gesagt wäre das in dem Ausmaß garnit möglich wenn es sich hier um ne Illegale und geschützte sache handeln würde

    ich spiel seid 1999 online Games und hab bisher noch nicht einmal von einer Klage gehört die wegen Goldkauf oder Verkauf von einem Spielebetreiber geführt und gewonnen wurde sry dann klärt mich auf wenn ich so falsch liege


    mfg
    Geändert von Riesi (06.06.2007 um 16:46 Uhr)
    Wer die Wahl hat! Hats´s gut!


  8. #48

    Standard

    Zitat Zitat von Ataie Beitrag anzeigen
    Beldin, Du hast die Eula wohl wirklich noch nie gelesen, oder?
    Darin ist genau Definiert was Du mit EQ2 anstellen darfst bzw ausgeschlossen was Du nicht mit EQ2 nicht machen darfst.
    Du redest am Thema vorbei .. die EULA gibt, wie gesagt SOE das "Hausrecht", also aufgrund Verstössen gegen die EULA
    dürfen Sie dich bannen .. ABER sie können dich deswegen hier nicht vors Gericht zerren.

    Die können natürlich auch in die EULA schreiben .. wer mit Ingame-Items handelt wird von unserem persönlichen Killer
    standrechtlich erschossen. Werden wir aber deswegen wirklich standrechtlich erschossen hier in diesem unseren lande ?
    Natürlich nicht .. dafür haben sie dann die Auschlussklausel.

    Und genau darum gehts .. diese Auschlussklausel steht im Prinzip ganz dick unter JEDER EULA, denn die Dinger
    sind heirzulande einfach Schall und Rauch .. einer hier gültigen AGB muss man VOR dem Kauf zustimmen, diese EULAs
    sieht man allerdings erst NACH dem Kauf.

  9. #49

    Standard

    Zitat Zitat von Riesi Beitrag anzeigen
    man brauch nicht mit Abschnitten oder Gesetzestexten um sich zu werfen jeder der mit offenen Auge sich anschaut was rund um sein online Game passiert kommt auf kurz oder lang zur selben Meinung
    Ich machs ja nur weil Freund Erny mir hier "Stammtischparolen" vorgeworfen hat, aber selber damit um sich wirft.

    Natürlich sollte es jedem klar sein das es keine rechtliche Handhabe dagegen gibt, denn sonst würde es
    Läden wie IGE garnicht geben .. ganz abgesehen davon das EBay sicher auch was degegen hat wenn man
    über sie Koks oder gestohlene Autos verkauft .. also eindeutig illegale Sachen.

    Allerdings gebe ich zu .. ich mutmasse das auch nur .. ich habe noch keinen Selbstversuch gemacht
    über Ebay meinen Koks zu verkaufen

    Zitat Zitat von Riesi Beitrag anzeigen
    ich spiel seid 1999 online Games und hab bisher noch nicht einmal von einer Klage gehört die wegen Goldkauf oder Verkauf von einem Spielebetreiber geführt und gewonnen wurde sry dann klärt mich auf wenn ich so falsch liege
    Tja .. genau darauf warte ich ja immer noch ... das Erny ähh Tats uns mit seiner überragenden Weisheit
    darüber genaustens aufklärt. Seltsamerweise isser nach den ersten Beleidigungen gegen mich aufmal
    ziemlich still geworden.
    Geändert von Beldin (06.06.2007 um 16:53 Uhr)

  10. Standard

    ihks wenn du recht hast, warum unternimmt dann SOE nichts? Ein Gesetz ist nähmlich absolut wirkungslos wenn niemand danach handelt. Wenn im Gesetz steht das man bei grüner Ampel rüberlaufen kann, aber jeder rüber läuft wie es ihm passt und die Polizei sowie die Autofahrer nichts dagegen machen, was hat das Gesetz dann für eine gültigkeit?

    Fakt ist doch... Kalifornisches Recht, Usbekisches Recht oder Russisches Recht haben hier keine Gültigkeit. Wenn jemand nach kalifornischem Recht straftätig geworden ist weil er ein Bier mit sich im Auto herumfährt muss das in einem anderen Stadt keineswegs der Fall sein.

    Die Platinseller schreiben explizit dazu das die Zeit verkauft wird, die Zeit über die SOE kein Bestimmen hat denn jeder fängt mit seiner Zeit etwas anderes an. Sogesehen könnte jemand auf Ebay auch harvesten verkaufen.. 1h harvesten kostet 1 Euro, auf was will SOE da Anrecht erheben?

    "Sie dürfen die Software weder vollständig noch teilweise kopieren (außer für eine Sicherungskopie), sie vertreiben, verkaufen, versteigern, vermieten, verleasen, verleihen, irgendwelche abgeleiteten Werke erstellen, die Software anpassen, übersetzen, aufführen, abbilden, unterlizensieren, übereignen oder über ein anderes elektronisches Mittel übertragen. "

    Hier geht es um die Software an sich, sprich die Software die du mit der CD kaufst, was sich bei dir im Ordner installiert. Das heisst nichts anderes als das das Spiel einzig und allein für deine Verwendung zur Verfügung steht, das Spiel, nicht was du im Spiel machst.

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